Gebühren

Die Stadtwerke Unterschleißheim erheben für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:

bis 2,5 m³/h38,18 €/Jahr
bis 6 m³/h42,95 €/Jahr
bis 10 m³/h55,35 €/Jahr
bis 15 m³/h410,71 €/Jahr
bis 40 m³/h517,43 €/Jahr
bis 60 m³/h641,09 €/Jahr
bis 150 m³/h1.090,53 €/Jahr

 

Standrohr

bis 2,5 m³/h103,06 €/Jahr
bis 6 m³/h150,30 €/Jahr
bis 10 m³/h(Flügelrad-WZ) 180,27 €/Jahr
bis 15 m³/h(Flügelrad-WZ) 240,33 €/Jahr

 

Überflurhydrant

bis 2,5 m³/h45,74 €/Jahr
bis 6 m³/h51,33 €/Jahr
bis 10 m³/h64,82 €/Jahr
bis 15 m³/h182,28 €/Jahr

 

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

Der Preis für unser Trinkwasser beträgt zurzeit 1,20 € netto (+ Umsatzsteuer - aktuell 7%).

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserverbrauch eines Haushaltes?

Der Verbrauch eines 4-Personen-Haushaltes liegt im Durchschnitt bei 135 Liter (dies entspricht 16 Sprudelkisten à 12*0,7 Liter) pro Person und Tag.


Woher kommt mein Trinkwasser und welche Wasserqualität hat mein Trinkwasser?

Woher Ihr Trinkwasser kommt, können Sie mit unserer Trinkwasseranalyse herausfinden, ebenso welchen Härtegrad es hat und dass Ihr tägliches Trinkwasser eine sehr gute und best-kontrollierte Qualität hat.


Ist Mineralwasser gesünder als Trinkwasser?

Nein, Mineralwässer können im Gehalt der Mineralstoffe sehr unterschiedlich sein. Für gesunde Menschen sind sie unproblematisch. Bei bestimmten Krankheiten, wie zum Beispiel Bluthochdruck, sollte man auf einen niedrigen Natriumgehalt achten und die Marke öfter mal wechseln. Hohe Sulfatgehalte wirken abführend und sind für Kinder nicht geeignet. Trinkwasser kann man so viel trinken, wie man will.  


Ich verkaufe mein Haus. Welche Angaben benötigen Sie von mir?

Wir benötigen von Ihnen folgende schriftliche Angaben am Besten in Form eines Übergabe-Protokolls:

  • Kassenzeichen / Zählernummer
  • Datum Übergang Nutzen / Lasten
  • Zählerstand vom Tag der Hausübergabe
  • Neue Anschrift des alten Eigentümers; Name und Anschrift des neuen Eigentümers
  • Unterschrift beider Parteien

Wie bekomme ich meine Gutschrift aus der Abrechnung?

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, überweisen wir Ihnen die Gutschrift automatisch zur Fälligkeit. Sollten Sie nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, müssen Sie uns zunächst schriftlich Ihre Bankverbindung mitteilen – erst dann können wir den Betrag überweisen.


Wie kann ich fällige Rechnungen und Abschläge bei den Stadtwerken bezahlen?

Am einfachsten und bequemsten ist die Zahlung per Einzugsermächtigung bzw. durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Das bedeutet, dass wir die Beträge für die Wasserrechnung und -Abschläge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto einziehen. Dadurch sparen Sie und wir nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Weiterer Vorteil: Ein Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung wird zur Fälligkeit automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Sie können fällige Abschläge/Rechnungen aber auch jedes 1/4 Jahr per Überweisung tätigen.  


Kann ich eine Nachzahlung in mehreren Teilbeträgen leisten?

Ergibt sich aus dem Verbrauchsgebührenbescheid eine Nachzahlung, wird diese einen Monat nach Zustellung des Bescheids fällig.

Eine Aufteilung der Nachzahlung in Teilbeträge kann nur auf Antrag und nach Würdigung der jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners gewährt werden.


Mein Abschlag ist zu hoch oder zu niedrig, wie kann ich das ändern?

Eine Absenkung der Abschläge ist nur möglich, wenn Ihr Verbrauch erheblich gesunken ist. Bei schriftlicher Übermittlung eines aktuellen Zählerstandes können wir die Höhe der Abschläge überprüfen und entsprechend ändern. Auch eine Erhöhung der Abschläge ist zu jeder Zeit möglich (z.B. mehr Personen im Haushalt).  


Was passiert mit meinen Abschlägen, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?

Die Höhe Ihrer Abschläge passen wir jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilen Ihnen die zukünftigen Abschläge im Rahmen Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung mit.


Muss ich zur Ablesung der Zähler anwesend sein?

Nicht zwingend. Sie können uns Ihren Zählerstand auch per E-Mail, übers Internet oder schriftlich mitteilen. Grundsätzlich lassen wir einmal jährlich die Zähler von Ihnen selbst ablesen, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Rechtzeitig vor der Ablesung informieren wir Sie per Ablesekarte über den genauen Ablesezeitraum. Fehlt Ihr Zählerstand zur Rechnungserstellung, wird er auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs geschätzt.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen. Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisiert Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Sie können Ihr Einverständnis jedenfalls auf der Datenschutz-Seite ändern, anderenfalls gilt es für zwölf Monate.