
Zählerstand online melden
Zählerstandsmeldung online
Die Zählerstandsmeldungen für die Jahresmeldung 2022 waren bis einschl. 30.11.2022 zu melden! Unterjährige Meldungen richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner!
Die Eingabe für die Meldung des Zählerstandes für die Jahresabrechnung 2022 ist abgeschlossen. Daher ist keine Eingabe für 2022 mehr möglich.
Bei allen nicht erfolgten Meldungen wird eine Schätzung der Verbrauchswerte durchgeführt. Bitte prüfen Sie Ihre Jahresabrechnung im Falle einer Schätzung dahingehend, ob die festgesetzten Vorauszahlungen dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen.
Die Eingabe der Ablesewerte für die Jahresabrechnung 2023 wird ab dem 1. November 2023 möglich sein.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf unserer Website unter Ansprechpartner.
Bei unterjährigen Mitteilungen per Fax oder Mail bitte folgende Daten übermitteln:
Kassenzeichen, Zählernummer, Zählerstand, Ablesedatum und Kontaktdaten
Falls Sie einen Nebenzähler haben, tragen Sie diesen bitte anschließend gesondert ein.
Ein Beispiel zur Zählerablesung finden Sie hier: Ablesung Sensuszähler