Wasserzähler sind geeichte Messinstrumente. Für Kaltwasserzähler beträgt die gesetzlich festgelegte Eichfrist sechs Jahre. Im Rahmen eines sogenannten Stichprobenverfahrens kann diese Eichfrist um drei Jahre verlängert werden.
Die Stadtwerke Unterschleißheim haben im Jahr 2022 mit den im Jahr 2016 erstmals installierten Wasserzählern in der Dimension Q3=4 an einem solchen Stichprobenverfahren teilgenommen und dieses bestanden. Ein Austausch der Wasserzähler mit dem Aufdruck "2016" erfolgt somit frühestens im Jahr 2025. Eine weitere Verlängerung der Eichfrist dieser Wasserzähler ist durch ein erneutes Stichprobenverfahren möglich.